AGB

1. Allgemeines

Durch Auftragserteilung werden nachstehende Bedingungen Vertragsbestandteil. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Durch derartige Abänderungen, auch wenn nur einzelne Punkte rechtlich unwirksam werden, bleibt die Gesamtgültigkeit der Lieferungsbedingungen unberührt. Außer den nachfolgenden Bedingungen gilt im übrigen die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen).

2. Angebote/ Beratungen

Angebote und Beratungen sind stets unverbindlich und freibleibend. Erst nach schriftlicher Bestätigung gilt ein Auftrag als angenommen. Durch den Besteller veranlasste Änderungen der Konstruktion, Beschläge oder Schlossausführung sowie wesentliche Maßabweichungen werden gesondert berechnet. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangabend sind, soweit nicht als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Die Rechnungslegung erfolgt nach Beendigung der Bindefrist eines Angebotes. Als Bindefrist für Angebote gelten 16 Tage.

3. Kaufverträge/Werkverträge

Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

4. Preise / Preisänderungen

Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Die Gesamtkosten werden im Angebot und der Rechnung brutto ausgewiesen. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Reisekosten ab 15 km werden mit 0,30 Euro pro angefahrene Kilometer berechnet.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände und Zeichnungen bleiben, auch im verarbeiteten Zustand, bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung Eigentum Firma EWT.